Quo vadis Rechtspflege?

Wie steht es um die Rechtspflege in Niedersachsen? Nicht gut. Die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber ist im freien Fall, der Anteil nicht bestandener Rechtspflegerprüfungen geht durch die Decke und Pebb§y bildet nicht mehr ansatzweise ab, was vor Ort tatsächlich an Arbeit zu leisten ist. Mangelverwaltung wie zuletzt in den 90er-Jahren trifft auf eine Digitalisierung der Justiz, die eher revolutionär als evolutionär von statten geht. Da wundert es kaum, dass immer mehr Kolleginnen und Kollegen nach wenigen Jahren der Rechtspflege den Rücken kehren oder in den vorzeitigen Ruhestand flüchten, wenn sie können. Allein: Diesem Braindrain der Rechtspflege dürfen wir nicht tatenlos zusehen. Nicht nur, weil die, die nicht weggehen können oder wollen, sonst bald untergehen, sondern auch, weil eine offene Bürgergesellschaft auf eine hochwertige Rechtspflege angewiesen ist. Heute mehr denn je.

Der Rechtspflegertag hat sich daher in zwei Arbeitskreisen mit der Frage beschäftigt, welche Wege aus dieser Misere hinausführen: der AK I mit Optionen zur Nachwuchsgewinnung und –sicherung sowie der AK II mit den Anforderungen an ein attraktives Rechtspflegerdienstrecht. Dabei ist deutlich geworden: Wenn wir wollen, dass Berufsanfängerinnen und –anfänger bei uns bleiben, müssen wir uns bewegen. Und wenn wir wollen, dass guter Nachwuchs sich bei uns bewirbt, müssen wir bei den Punkten Besoldung, Arbeitszeit und Geschäftsverteilung attraktiver werden.

Was können wir als Justiz selbst tun? Der Arbeitskreis I hat hierzu zahlreiche Vorschläge entwickelt, von denen hier beispielhaft genannt werden sollen:

1. Ein verpflichtendes „Anfängerdezernat“ mit wenigen (einem oder zwei) Sachgebieten und reduziertem Pensum
2. Die Konzentration auf essentielle Anfängerfortbildungen unter Streichung der unnötigen
3. Die Abschaffung der Pflichtrotation
4. Einen modernen Führungsstil auf „Augenhöhe"

Es kann nicht sein, dass wir Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern die Dezernate geben, die sonst niemand will. Es kann nicht sein, dass wir ihnen vom ersten Tag an ein volles Dezernat abfordern, „weil wir da auch durch mussten“. Und es kann auch nicht sein, dass wir ihnen mit Fortbildungen die Zeit stehlen, indem wir Teambildung & Konfliktbewältigung in eine Zeit legen, in der alle darum kämpfen, nicht unterzugehen. Von der Merkwürdigkeit, dass wir nur die Neuen in Teambildung schulen, mal ganz zu schweigen. Um es ganz deutlich zu sagen: Wer heute noch „aus Prinzip“ Berufsanfängerinnen oder Berufsanfänger durch den Bezirk rotieren lässt, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt.

Erfreulicherweise gibt es Gerichte und Staatsanwaltschaften, die das bereits leben. Andere haben noch Luft nach oben. Höchste Zeit, dass wir uns ehrlich machen und vor Ort tun, was für einen guten Start ins Berufsleben getan werden kann. Höchste Zeit, dass auch höhere Vorgesetze sichtbar machen, was wo gut läuft – und was wo nicht. Sonst verlieren wir die Abstimmung mit den Füßen.

Dem ist der Rechtspflegertag 2023 einstimmig gefolgt – bei einer altersmäßig ausgewogenen Zusammensetzung. Ja: Das wird den „Älteren“ einiges abverlangen. Aber ein Arbeitsumfeld, dem der Nachwuchs den Rücken kehrt, wird allen ein Vielfaches mehr abverlangen. Es liegt deshalb im aufgeklärten Eigeninteresse aller, daran etwas zu ändern.

Aber natürlich haben wir nicht alles selbst in der Hand. Ja, unsere Arbeit ist wichtig. Und ja, unsere Aufgaben sind interessant. Aber das allein reicht heute nicht mehr, um guten Nachwuchs in hinreichender Zahl für die Rechtspflege zu gewinnen. Die Zahlen sind eindeutig. Die Bewerberzahlen haben sich in den letzten Jahren gedrittelt, die Zahl der Durchfaller an der HR Nord hat sich verdreifacht. Und das hat natürlich auch etwas damit zu tun, dass Besoldung und Entwicklungsmöglichkeiten in der Rechtspflege schlicht und ergreifend nicht mehr konkurrenzfähig sind. Dass fast alle Nachbarländer und der Bund in BesGr. A9 mehr bezahlen als Niedersachsen, dass es in den Kommunen bessere Entwicklungschancen gibt – das hat Konsequenzen. Da hilft es nichts, das Mantra „Justiz ist ein attraktiver Arbeitgeber“ zu wiederholen. Gefragt sind konkrete Verbesserungen, die in Zeit und Geld gemessen werden können.

Der Arbeitskreis II hat daher Anforderungen an ein konkurrenzfähiges Dienstrecht für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger formuliert. Dazu zählen im Bereich Besoldung neben einer Eingangsbesoldung nach BesGr. A 11 NBesO und der Ausschöpfung der Stellenobergrenzen die Schaffung einer eigenen Besoldungsordnung, für deren familienfreundliche Ausgestaltung konkrete Vorgaben gemacht wurden. Und weil auch die HR Nord im Wettbewerb um guten Nachwuchs für den Lehrkörper steht, zählt dazu auch die Umwandlung der A 13-Stellen in Stellen der BesGr. W 2 NBesO.

Zu den nötigen Arbeitsbedingungen gehört auch die Rückkehr zu einer Vertrauensarbeitszeit, die diesen Namen verdient und sowohl den europarechtlichen als auch den Anforderungen der rechtspflegerischen Unabhängigkeit gerecht wird. Nordrhein-Westfalen hat es vorgemacht, Niedersachsen muss es nachmachen: eine gesetzliche Grundlage für eine kollektive Vereinbarung, die von der Pflicht zur Zeiterfassung befreit.

Diesen Vorschlägen ist der Rechtspflegertag ebenso gefolgt wie der Forderung, im NJG eine gesetzliche Grundlage für das Rechtspflegerpräsidium zu verankern, um die Kolleginnen und Kollegen vor sachfremden Einflussnahmen auf die Rechtspflege zu schützen. Wer was macht – das entscheiden die Kolleginnen und Kollegen am besten selbst.

Damit steht dem VdR die Arbeit an der Verwirklichung dieser Forderungen bevor. Allen Mitwirkenden der Arbeitskreise einen herzlichen Dank – und einen schönen Gruß an Ihre / Eure Wahlkreisabgeordneten: Gute Rechtspflege gibt es nicht umsonst!

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