Die Delegierten schreiben das Grundsatzprogramm fort und fordern die Übernahme weiterer Aufgaben: Übertragung der einverständlichen Scheidung, der obligatorischen Güteverhandlung in Zivilprozessverfahren, Aufgabenübertragungen in Strafvollstreckungsverfahren sowie die Einführung sog. „Rechtspfleger-Beschwerdekammern“.