Das in Göttingen beschlossene „Grundsatzprogramm“ wird neu gefasst und von den Delegierten als „Braunschweiger Programm“ beschlossen. Kernforderungen:

  • Übertragung sämtlicher Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
  • Die Befähigung zum Richter- und Staatsanwaltsamt kann berufsbegleitend von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern erworben werden.
  • Die sachliche Unabhängigkeit der Rechtspfleger wird durch die Schaffung eines Rechtspflegeramtes und die Festschreibung der persönlichen Unabhängigkeit des Rechtspflegers garantiert.