Information zu den Haushaltsverhandlungen 2026 – Stellungnahme des VdR

Die Haushaltsverhandlungen 2026 sind vorläufig abgeschlossen und wir möchten euch über die wichtigsten Ergebnisse sowie die Stellungnahme unseres Verbandes informieren.

Ergebnisse im Überblick:

  • 21 Stellen (A 10 – A 13) zur Verlängerung für eJuNi/OZG (Digitalisierung/Onlinezugangsgesetz)
  • 13 Stellen (A 10 – A 12) für ordentliche Gerichtsbarkeit, Zentralstelle Cybercrime und Textmanagement
  • Wegfall von Besetzungssperren in Höhe von 2,00 Stellen (A 9 – A 12)
  • 5 Stellen (A 12) zur Stärkung des Amtsanwaltsdienstes
  • 4 Stellen (A 11/A 12) für KI-Verordnung, Organisationsabteilung bei der Generalstaatsanwaltschaft und HR Nord

Beförderungen (Stellenhebungsprogramm) im Rechtspflegerdienst:

Insgesamt wurden 138 Beförderungsmöglichkeiten für den gesamten Geschäftsbereich des Ministeriums geschaffen, verteilt auf die folgenden Hebungen:

  • 26x A 9 nach A 10
  • 40x A 9 nach A 11
  • 16x A 10 nach A 11
  • 1x A 10 nach A 12
  • 6x A 11 nach A 12
  • 6x A 12 nach A 13
  • 2x A 13 nach A 14

Obwohl der Verband die personellen Verstärkungen in den verschiedenen Bereichen begrüßt und den Verhandlern des Ministeriums dankbar ist, sehen wir die Anzahl der im Stellenhebungsprogramm vorgesehenen Beförderungsstellen ab Besoldungsgruppe A 12 als unzureichend an.

Gerade für die berufliche Weiterentwicklung und Motivation im höheren Besoldungsbereich sind deutlich mehr Beförderungsmöglichkeiten notwendig. Hier erwarten wir weiterhin Nachbesserungen, um den Anforderungen und der Verantwortung unseres Berufsstandes gerecht zu werden.

Nachbesserungen wären über die technische Liste noch umsetzbar. Die technische Liste ist ein Instrument im Haushaltsverfahren, das dazu dient, kleinere oder sachlich-technische Änderungen am Haushaltsplan vorzunehmen, ohne den gesamten Plan formal ändern zu müssen.

Sie erlaubt es, etwa Verschiebungen innerhalb von Haushaltsstellen oder Anpassungen bei Ausgaben und Einnahmen vorzunehmen, die keine grundsätzliche inhaltliche Neuausrichtung des Haushalts darstellen.

Der Verband der Rechtspfleger wird sich weiterhin engagiert dafür einsetzen, dass die Interessen der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger angemessen berücksichtigt werden.

Für Fragen und Rückmeldungen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.

Auszug aus der Stellungnahme des Verbandes vom 30.07.2025:

Wir danken Ihnen für die Übermittlung der Ergebnisse der aktuellen Haushaltsverhandlungen und nehmen die Mitteilung über die neu eingeworbenen Stellen sowie das geplante Stellenhebungsprogramm mit großem Interesse zur Kenntnis.

Das Stellenhebungsprogramm stellt ohne Frage einen wichtigen und grundsätzlich begrüßenswerten Schritt dar. Es zeigt, dass die Anliegen der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Ministerium Gehör finden und erste strukturelle Verbesserungen angestrebt werden.
Dafür danken wir Ihnen ausdrücklich!

Allerdings müssen wir mit Nachdruck darauf hinweisen, dass das Programm in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht in ausreichendem Maße auf die tatsächlichen strukturellen Probleme in der Laufbahnentwicklung der Rechtspflege eingeht.
Wie bereits regelmäßig kommuniziert, betrifft der erhebliche Änderungsbedarf insbesondere die Besoldungssituation ab der Besoldungsgruppe A 12. Seit vielen Jahren verharrt ein Großteil der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger - unabhängig von Qualifikation, Erfahrung und Leistung -
im Bereich der Besoldungsgruppe A 11.

Besonders kritisch sehen wir in diesem Zusammenhang, dass im Rahmen des Stellenhebungsprogramms lediglich 10,89 % der vorgesehenen Hebungen auf den Bereich ab A 12 entfallen. Dies steht in keinem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Verteilung und Belastung der Kolleginnen und Kollegen in diesem Bereich und verstärkt den Eindruck einer strukturellen Schieflage.

Diese stagnierende Entwicklung führt nicht nur zu wachsendem Unmut innerhalb der Kolleginnen und Kollegen, sondern hat auch nachweislich negative Auswirkungen auf die Motivation und die Bindung an den Justizdienst.
Die Abwanderungstendenzen nehmen zu, gerade im Hinblick auf die Konkurrenzfähigkeit mit anderen Bundesländern und dem weiteren öffentlichen Dienst.

Ein nachhaltiges Personalentwicklungskonzept für den Rechtspflegerdienst muss daher zwingend auch eine deutliche Ausweitung der Stellen in den höheren Besoldungsgruppen sowie transparente und realistische Aufstiegsperspektiven beinhalten. Nur so kann die Justiz langfristig qualifi-
ziertes Fachpersonal gewinnen, halten und motivieren.

Abschließend möchten wir anregen, zu prüfen, ob im Rahmen der noch ausstehenden technischen Liste eine Anpassung oder Nachsteuerung möglich ist, um insbesondere die Stellenhebungen im Bereich ab A 12 weiter zu stärken.

Wir wären sehr an einem entsprechenden Dialog interessiert und stehen hierfür jederzeit zur Verfügung.