Die Zukunft der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege (HR Nord) war in den vergangenen Monaten Gegenstand intensiver fachpolitischer Diskussionen. Im Raum stand die Überlegung, die bestehende Hochschulstruktur zugunsten einer „Norddeutschen Justizakademie“ neu zu ordnen. Der VdR hat sich, gemeinsam mit weiteren Verbänden, frühzeitig und klar für den Erhalt der HR Nord als eigenständige Hochschule positioniert.
Nun gibt es eine eindeutige politische Klarstellung: Am 27.01.2026 verkündete die Niedersächsische Justizministerin, Dr. Kathrin Wahlmann, im Landtag, dass die HR Nord eine Hochschule bleibt. Diese Aussage schafft Rechtssicherheit und ist ein wichtiges Signal für Studierende, Lehrende und die gesamte Rechtspflegerschaft.

Ergebnis eines strukturierten Arbeitsprozesses
Die Entscheidung ist das Ergebnis eines intensiven und strukturierten Arbeitsprozesses. Im vergangenen Jahr fanden mehrere Arbeitsgruppen zur Zukunft der HR Nord statt, an denen neben dem VdR auch weitere Gewerkschaften, der Hauptpersonalrat, die Oberlandesgerichte sowie das Justizministerium beteiligt waren.
Ziel war es, Reformbedarfe offen zu analysieren und tragfähige Lösungen zu entwickeln, ohne die hochschulrechtliche Struktur vorschnell aufzugeben. Die Abschlussveranstaltung der Arbeitsgruppen fand am 27.11.2025 statt. Dort wurden die erarbeiteten Ergebnisse zusammengeführt. Zugleich wurde vereinbart, die Arbeit der Gruppen nicht zu beenden, sondern den Reformprozess an der Hochschule weiterhin konstruktiv zu begleiten.
Unser ausdrücklicher Dank gilt allen Beteiligten, die sich mit Sachverstand, Engagement und Augenmaß in diesen Prozess eingebracht haben. Der offene und konstruktive Dialog zwischen Ministerium, Gerichten, Personalvertretungen, Gewerkschaften und Hochschule hat maßgeblich dazu beigetragen, ein tragfähiges Ergebnis zu erzielen.
Erfolg für Berufsstand und Verband
Der VdR bewertet den Fortbestand der HR Nord als Hochschule als einen klaren Erfolg – für alle Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Land ebenso wie für den Verband selbst. Die Entscheidung stärkt die Qualität der Ausbildung, sichert die hochschulrechtliche Verankerung des Studiums und unterstreicht die Bedeutung des Rechtspflegerdienstes innerhalb der Justiz.
Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um Nachwuchsgewinnung, Personalentwicklung und Attraktivität des Berufs ist diese Entscheidung von erheblicher strategischer Bedeutung. Sie schafft Stabilität, Verlässlichkeit und eine belastbare Grundlage für die weitere Reformarbeit.
Der VdR wird den begonnenen Prozess weiterhin aktiv begleiten und sich auch künftig mit Nachdruck für eine starke, moderne und eigenständige Hochschule einsetzen.
