Zum 1. Juni 2026 ist die Niedersächsische Amtstrachtverordnung zugunsten der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger angepasst worden. Mit der Änderung werden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nun ausdrücklich als Trägerinnen und Träger der Robe benannt. Damit wird ihre Stellung innerhalb der Justiz auch nach außen sichtbar hervorgehoben.

Bereits zuvor war das Tragen der Robe für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger rechtlich zulässig. Da die Regelung in der Praxis jedoch nicht überall bekannt war, kam es vereinzelt zu Unsicherheiten bei der Auslegung der Vorschrift. Mit der nun erfolgten Klarstellung wurde eine langjährige Forderung des Verbandes der Rechtspfleger umgesetzt.

Ein wichtiges Zeichen der Anerkennung

Der Verband der Rechtspfleger hat sich über viele Jahre für die ausdrückliche Aufnahme der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in die Amtstrachtverordnung eingesetzt. Ziel war es, die besondere Stellung des Berufsstandes innerhalb der Justiz sichtbarer zu machen und zugleich die hohe Verantwortung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger angemessen zu würdigen.

„Die Robe ist weit mehr als ein Kleidungsstück. Sie steht für die unabhängige und verantwortungsvolle Wahrnehmung rechtsprechungsähnlicher Aufgaben und macht die besondere Stellung des Rechtspflegers innerhalb der Justiz sichtbar“, betont der Verband der Rechtspfleger.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger leiten unter anderem Verhandlungen in Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren, treffen eigenverantwortliche Entscheidungen in zahlreichen gerichtlichen Angelegenheiten und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Justiz.

Haushaltsmittel für die Anschaffung von Roben

Damit die Neuregelung auch praktisch umgesetzt werden kann, stehen den niedersächsischen Gerichten Haushaltsmittel für die Beschaffung von Rechtspflegerroben zur Verfügung. Interessierte Kolleginnen und Kollegen erhalten dadurch die Möglichkeit, die Robe bei der Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben zu tragen.

Die ersten Termine wurden bereits in Robe durchgeführt. Den Verband erreichten hierzu zahlreiche positive Rückmeldungen aus der Praxis. Auch von Verfahrensbeteiligten, insbesondere aus der Anwaltschaft, wird das Tragen der Rechtspflegerrobe überwiegend positiv aufgenommen.

Gemeinsamer Termin mit Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann

Bereits im Vorfeld des Inkrafttretens der Verordnungsänderung trafen sich am 19. Mai 2026 die Vorsitzenden des Verbandes der Rechtspfleger, Anne Schulz und Henning-Martin Paix, gemeinsam mit den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern Cathrin Luhmann (Amtsgericht Braunschweig) und Gereon Schwarz (Amtsgericht Wittmund) mit der Niedersächsischen Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann im Amtsgericht Hannover.

Unterstützt wurde der Termin von der Präsidentin des Amtsgerichts Hannover, Dr. Christiane Hölscher, die die Veranstaltung vor Ort begleitete und damit die Bedeutung der Änderung für den Berufsstand der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger unterstrich.

Im Rahmen des Austauschs wurden die Bedeutung der Robe für den Berufsstand, erste Erfahrungen aus der Praxis sowie die Stärkung der Sichtbarkeit des Rechtspflegerberufs erörtert. Zugleich bot der Termin die Gelegenheit, die neue Rechtspflegerrobe der Öffentlichkeit vorzustellen und die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Justizministerium, Gerichten und Berufsvertretung hervorzuheben.

Stärkung des Berufsbildes

Mit der ausdrücklichen Verankerung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der Amtstrachtverordnung wird nicht nur Rechtssicherheit geschaffen. Die Änderung setzt zugleich ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung für einen Berufsstand, der in zahlreichen gerichtlichen Verfahren eigenverantwortlich tätig wird und einen wesentlichen Beitrag zur Rechtspflege leistet.

Der Verband der Rechtspfleger begrüßt die Anpassung ausdrücklich und sieht darin einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung des Berufsbildes und zur angemessenen Anerkennung der Leistungen der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Niedersachsen.