Das Berufsbild des Rechtspflegers

 

Wo gibt es Rechtspfleger?

Rechtpflegerinnen und Rechtspfleger gibt es bei den Gerichten, bei den Staatsanwaltschaften und in den Justizverwaltungen.


Wie arbeiten Rechtspfleger?

Rechtpflegerinnen und Rechtspfleger entscheiden in den ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit. Als Beamte in Justizverwaltungssachen sind sie unverzichtbar für Personalangelegenheiten, Organisation und Haushalt.


Was tun Rechtspfleger?

Rechtpflegerinnen und Rechtspfleger sind u.a. tätig auf den Gebieten:

  • Familien- und Vormundschaftsrecht, z.B. Verpflichtung und Überwachung von Betreuern, Erteilung vormundschaftsgerichtlicher Genehmigungen

  • Nachlaßrecht, z.B. Eröffnung von Testamenten und Erteilung von Erbscheinen

  • Grundbuchrecht, z.B. Entscheidung über Anträge auf Eintragung eines neuen Eigentümers, von Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten oder Altenteilrechten, sowie Wohnungseigentum

  • Handelsregister, Genossenschaftsregister, Vereins- und Güterrechtsregister, Luftfahrtzeug- und Schiffsregister

  • Zwangsvollstreckungssachen, z.B. Erlaß von Gehaltspfändungen und Gewährung von Vollstreckungsschutz

  • Durchführung von Firmen- und Verbraucherinsolvenzen

  • Zwangsversteigerungssachen, Versteigerung von Grundstücken, Erbbaurechten und Wohnungseigentum

  • Strafsachen, z.B. Vollstreckung von Strafurteilen einschließlich der damit verbundenen Fahndung und Erlaß von Haftbefehlen

  • Justizverwaltungssachen, z.B. Geschäftsleiter, Sachgebietsleiter oder Bezirksrevisor

Ausbildung zur Rechtspflegerin oder zum Rechtspfleger

Sie interessieren sich für den Beruf des/der Rechtspfleger/in? Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Links: