Das Präsidium

Das Präsidium - das zweithöchste Organ des Verbandes - setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Vorstands, den Vorsitzenden der Bezirksvereine und Abteilungen, sowie Beisitzer mit beratender Stimme und den Ehrenvorsitzenden.

Zu den Aufgaben des Präsidiums gehören u. a. die Umsetzung der Beschlüsse des Rechtspflegertages, die Beschlussfassung über Haushalt und Beiträge zwischen den Rechtspflegertagen und die Bestimmung der Aufgaben und Ziele des Verbandes, soweit die Entscheidung nicht bis zur nächsten Tagung des Rechtspflegertages anstehen kann.